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Meldestelle für rechtswidrige Inhalte (DSA)

Transparenzbericht (Art. 15 DSA)

Meldeformular für rechtswidrige Inhalte (DSA)

Eine Angabe von Name und Email ist nicht notwendig, wenn es sich um Informationen handelt, bei denen davon ausgegangen wird, dass es sich um eine Straftat, im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch, sexueller Ausbeutung, Kinderpornografie, der Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke oder Anstiftung, Beihilfe oder Versuch zu solchen Straftaten, handelt.

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